Archivierung ist keine Option, sondern Pflicht! Der Gesetzgeber erfordert für alle kaufmännischen Geschäftsbetriebe die sichere Archivierung, sowohl nach dem Steuerrecht, aber auch nach dem Handelsrecht. Der Gesetzgeber zwingt uns in den allermeisten Fällen aber nicht, Papier oder Mikrofilm zu verwenden, um diesen Pflichten nachzukommen. Werden Dokumente digital archiviert, müssen rechtliche Grundlagen beachtet werden. Allgemeine Aufbewahrungspflichten für steuerrelevante Dokumente sowie Angaben dazu, welche Unterlagen von wem wie lange aufbewahrt werden müssen, sind im Handelsrecht verankert. Anforderungen für eine digitale Archivierung sind in den GoBS - „Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme" und den GDPdU - "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" geregelt.
 
Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen digitaler Archivierung finden Sie hier:
 
Für alle Fragen zum Thema Rechtssicherheit steht Ihnen unser Partner RA Frank Stange von PKL Keller Spies Partnerschaft gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!​​