I. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen der IntraConnect GmbH mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei Vertragsabschluss der Schriftform. Nachträgliche Zusatzvereinbarungen, die nicht mit der Geschäftsführung der IntraConnect GmbH oder vertretungsberechtigten Mitarbeitern getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die IntraConnect GmbH.
  2. Die Geschäftsbedingungen der IntraConnect GmbH gelten ausschließlich; abweichende oder ungünstige ergänzende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die IntraConnect GmbH diesen nicht gesondert widersprochen hat.
  3. Wir verkaufen Waren ausschließlich an gewerbliche Kunden.

II. Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Der Auftrag gilt als angenommen wenn wir diesen schriftlich bestätigt oder die Lieferung beziehungsweise Leistung ausgeführt haben. Erteilte Aufträge können vom Auftragnehmer nur mit unseren Einvernehmen widerrufen werden. In diesem Fall ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes zu zahlen.
  2. Wir behalten uns das Urheberrecht von Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen, die wir übergeben haben vor. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ebenfalls untersagt. Überlassene Software darf ohne unsere Zustimmung nicht verändert werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte durch unsere Lieferanten können wir nicht haftbar gemacht werden.

III. Lieferung

  1. Lieferfristen gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt worden. Wird der Vertrag später abgeändert und hat die Änderung Einfluss auf den vereinbarten Lieferzeitpunkt, ohne dass diesbezüglich eine gesonderte Regelung durch die IntraConnect GmbH und den anderen Teil vereinbart wird, verlängert sich die Lieferfrist angemessen unter sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen.
  2. Der Verzug der Lieferung scheidet aus, wenn die Verzögerung nicht von der Firma IntraConnect zu vertreten ist (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Naturkatastrophen u.a.m.).
  3. Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine eventuelle Versicherung von Lieferungen von uns zum Auftraggeber ist vom Auftraggeber zu tragen.
  4. Nach Erhalt der Ware ist diese vom Auftraggeber unverzüglich auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Reklamationen hierzu müssen innerhalb einer Woche bei uns eingegangen sein. Andernfalls gilt die Ware als unversehrt angenommen.
  5. Teillieferungen unsererseits sind zulässig, wenn die gelieferten Auftragsbestandteile für sich genommen einsetzbar sind. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung über die jeweils gelieferten Teile.
  6. Wenn in Folge von Umständen, die der Auftraggeber verursacht hat, durch uns Waren nicht ausgeliefert, montiert oder in Betrieb genommen werden können, ist der Auftraggeber zur Zahlung der uns entstandenen Kosten verpflichtet.
  7. Durch Öffnen von Verpackungen erkennt der Auftraggeber die Software - Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software - Herstellers an. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch ist für Software nicht möglich.

IV. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Zahlungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Bei sofortiger Zahlung in bar oder mit Scheck gewähren wir 2% Skonto. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
  2. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen, ohne dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zurückhaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten. Falls eine Vorbehaltsware bereits in Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns oder einem vom Auftraggeber auf seine Kosten beauftragten neutralen Sachverständigen festgestellten Restwert erfolgen.

V. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende Garantie wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber die mängelbehaftete Ware unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.
  2. Ergibt die Überprüfung eines angezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungsfall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Käufers.
  3. Leistet der Hersteller von Waren über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Jegliche Gewährleistung unsererseits entfällt jedoch, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

VI. Haftung

  1. Werden Datenbestände im Zuge der Ausführung von Serviceaufträgen beschädigt, haften wir dafür nicht. Der Auftraggeber ist in jedem Fall für eine vorherige ordnungsgemäße Datensicherung und anschließende Wiederherstellung der Daten verantwortlich.
  2. Für Folgeschäden, die sich aus Mängeln von uns gelieferter Waren oder Leistungen ergeben, haften wir nicht.
  3. Die Firma IntraConnect GmbH übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Käufer durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls Dresden. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.​