Fast siebenmal so viele Unternehmen durch NIS-2 betroffen
Mit NIS-2 weitet sich der Kreis der betroffenen Organisationen deutlich aus. Bisher standen in Deutschland rund 4.500 Organisationen unter Aufsicht des BSI, vor allem KRITIS-Betreiber, digitale Diensteanbieter (DSP) und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI). Durch die Umsetzung von NIS-2 steigt diese Zahl nun auf etwa 29.500 Einrichtungen.
Der Grund dafür ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs des BSI-Gesetzes (BSIG). Ob ein Unternehmen künftig darunterfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren sowie von Schwellenwerten wie Mitarbeitendenzahl, Umsatz und Bilanzsumme. Neu eingeführt wurden außerdem die Kategorien „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“. KRITIS-Betreiber gelten dabei automatisch als „besonders wichtige Einrichtungen“.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine automatische Benachrichtigung durch Behörden. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie unter NIS-2 fallen – und sich dann entsprechend eigenständig registrieren
Drei zentrale Pflichten für NIS-2-Unternehmen
Erstmals dabei: NIS-2 gilt auch für Bundesbehörden und IT-Dienstleister
- Bundesbehörden
- öffentlich-rechtlich organisierte IT-Dienstleister der Bundesverwaltung
- bestimmte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Konkrete To-dos für NIS-2: So gehen Unternehmen jetzt vor
Fazit zu NIS-2: Höhere Anforderungen, mehr Verantwortung, klarere Standards
- höhere Sicherheitsanforderunge
- eine breitere regulatorische Abdeckung
- stärkere staatliche Verantwortung
- einen klareren Weg hin zu nationaler Cyberresilienz